Hier können Sie Geld stiften

Zustiften oder Spenden – was ist der Unterschied?

Beides hilft! Aber anders als eine Spende wird eine Zustiftung von der Stiftung nicht zeitnah für ein konkretes Projekt verwendet, sondern zur Erhöhung des Stiftungskapitals eingesetzt. Dies führt auf Dauer zu höheren Erträgen für die gemeinnützige Arbeit.

Ihre Zuwendungen sind steuerlich abzugsfähig. Bis 200 Euro benötigen Sie nur den vereinfachten Zuwendungsnachweis mit Ihrem Bareinzahlungsbeleg oder Kontoauszug für die Steuererklärung. Über 200 Euro stellen wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung aus. Bitte geben Sie hierfür bei der Überweisung Ihre Anschrift an.

Spenden sind bereits ab einem Betrag von 1,00 Euro möglich. Nutzen Sie hierfür gerne unseren Service der Onlinespende.

 
Mehr über eine Zuwendung zum Vermögen:

Ab einem Betrag von 500 Euro können Sie Stifter der Stiftung für Bürger des Landkreises Neunkirchen werden.
80% Ihrer Zuwendung erhöhen das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen aus dessen Erträgen die gemeinnützigen Aktivitäten auf Dauer gefördert werden. 20% Ihrer Zuwendung werden unmittelbar als Spende für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwandt.

Das geht ganz einfach per Überweisung auf das Konto der Stiftung für Bürger im Landkreis Neunkirchen mit dem Verwendungshinweis "Zuwendung".

Mehr über Spenden:

Sie können die Stiftung für Bürger sowohl mit einem einmaligen oder regelmäßigen Betrag fördern.

Jeder Euro zählt und fließt unmittelbar in die Realisierung von gemeinnützigen Projekten. Natürlich können Sie für Ihre Spende auch einen konkreten Verwendungszweck (z. B. "Unterstützung der Lernpaten", "Neunkircher in Not", Neunkircher oder Illinger Tafel, ) vorgeben.

Bankverbindung

Stiftung für Bürger im Landkreis Neunkirchen
Sparkasse Neunkirchen
IBAN: DE87 5925 2046 0073 2022 74
BIC: SALADE51NKS